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14.06.2023

Medizinrecht für Patienten, Ärzte und Krankenhäuser

Das Medizinrecht war ursprünglich kein echtes, fachlich qualifiziertes Rechtsgebiet, es stellt vielmehr ein Bündel verschiedener patientenbezogener Normen aus verschiedenen rechtlichen Bereichen dar. Die Definition des Begriffs Patientenanwalt hat sich daher noch nicht durchgesetzt. Am ehesten lässt sich der Begriff des Medizinrechts als die Summe aller Rechtsnormen verstehen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit der Ausübung der Heilkunde stehen.
Im ambulanten Bereich regelt das Medizinrecht das Verhältnis zwischen Arzt und Patient, also das Medizinrecht für Patienten, wobei die rechtlichen Grundlagen insgesamt wesentlich umfangreicher sind.

Die Ansprüche des Patienten:

Gleichwohl handelt es sich nicht um eine eigenständige, historisch gewachsene Sammlung von Anspruchsgrundlagen, sondern um einen zusammenfassenden Oberbegriff. Das Medizinrecht beinhaltet daher sowohl ambulante als auch stationäre Aspekte des Zivilrechts und des Strafrechts, und es kann sich deshalb der Aufsicht durch die Gesundheitsbehörde nicht entziehen. Die Arzthaftung bezeichnet den Haftungsgrund für die Fehler des Arztes bei der Behandlung des Patienten, die im Rahmen der Ausübung der ärztlichen Tätigkeit bei medizinisch notwendiger Heilbehandlung oder falscher Zahnbehandlung entstehen können. Da die zivilrechtliche Haftung des Arztes durch den (schriftlichen) Behandlungsvertrag nicht vollständig abgedeckt ist, bleibt weiter Raum zur Entscheidung durch die Kammern für Arzthaftpflichtsachen bei den Amtsgerichten und den Landgerichten.
Im Rahmen eines Arzthaftungsprozesses ist stets die Frage zu prüfen, ob Ärztepfusch vorliegt, oder ob es sich lediglich um einen unvermeidbaren Behandlungsfehler handelt. Ist eine fehlerhafte oder nicht den anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst entsprechende Behandlung erfolgt, so kann im Rahmen eines Schadensersatzprozesses geprüft werden, ob ein Zusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem eingetretenen körperlichen oder seelischen Schaden nachgewiesen werden kann. In einem solchen Fall ist es möglich, dass der Patient einen Zahlungsanpruch gegenüber dem behandelnden Arzt durchsetzen kann, der ihn für die erlittenen Schmerzen und für die eventuell entstandenen Kosten einer anderweitigen Behandlung entschädigen soll.
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